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Elternbeirat

Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen den Eltern und den pädagogischen Mitarbeitern.

Er stellt die Elternvertretung in der Kita dar. Er unterstützt die Interessen der Eltern und Kinder, soll aber gleichzeitig für den Träger und die Erzieher wichtiger Ansprechpartner sein.

Auf dem ersten Elternabend im neuen Kitajahr werden die Aufgaben des Elternbeirats vorgestellt. Es können sich Eltern zum Vertreter in den einzelnen Gruppen aufstellen lassen. Mit einer Briefwahl wird entschieden. Diese Entscheidung gilt für das laufende Kitajahr.

Der Elternbeirat setzt sich aus zwei Vertretern der einzelnen Gruppen zusammen. Von ihnen wird der/die Vorsitzende/n ,Stellvertretung und der die Protokolant/in gewählt.  Zusätzlich ist die Kita Leitung, stellv. Leitung und einem Mitglied des Kirchenausschusses (Trägervertreter) ein Teil des Elternbeirates.

In der Regel trifft sich der Elternbeirat zu 2 – 3 Sitzungen im Kitajahr.

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Aufgaben des Elternbeirats

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  • Unterstützung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

  • vertrauensvolles Zusammenarbeiten mit den pädagogischen Fachkräften

  • Verständnis der Eltern wecken für die pädagogische Arbeit der Einrichtung

  • Unterstützung des Kindes mit seinem Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kita

  • Einsetzen für eine angemessene Besetzung mit pädagogischen Fachkräften und eine kindgemäße sachliche und räumliche Ausstattung

  • Weitergeben von Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Kritik der Eltern an die Leitung und den Träger

  • Anhörungsrecht zur Regelung der Ferienzeiten, Öffnungszeiten und der Einführung neuer Konzepte

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